Entwurf: Renate Niedenthal

Spuren auf Dauer hinterlassen

Nachricht Hannover, 11. April 2013

St. Johannis-Stiftung Bemerode gegründet

Das Ziel ist ehrgeizig: Die Stiftung soll unter Beteiligung der Gemeindeglieder sowie nicht kirchlich gebundener Bewohner mit Interesse an christlicher Arbeit das Gemeindeleben fördern und im christlichen Sinn in die Gesellschaft hineinwirken. So beschloss es der Kirchenvorstand bei der Stiftungsgründung.

Vor allem aus Grundstücksverkäufen von Kapellen- und Kirchengemeinde konnte ein Grundstock – das Stiftungsvermögen – von 25.000 € gelegt werden. Da Stiftungen nur dessen Erträge verwenden, sind derzeit nur geringe Mittel vorhanden. Daher bemühen sich die Kuratoren Susanne Dautel, Andreas von Graevemeyer, André Schlüter, Werner Siebert und Ullrich Thiemann zunächst um die Erhöhung des Kapitals. Während die sonntägliche Kollekte kurzfristig Projekte unterstützt und mittelfristige Aktivitäten durch Fördervereine oder die Johannisbitte mitfinanziert werden, ist die Zielsetzung der Stiftung langfristig.

Gesucht werden Zustifter – Menschen, die jetzt oder per Testament den Kapitalstock mit Geld oder einer Ertrag abwerfenden Sachstiftung (z.B. vermietbare Wohnung) vergrößern. Zwei Zusagen liegen bereits vor.

Jede Zuwendung zur St. Johannis-Stiftung Bemerode ist sicher. Die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Kuratoriums wird vom Kirchenvorstand, bei wesentlichen Beschlüsse von der Landeskirche, überwacht. Hauptberufliche kirchliche Prüfer werden die Stiftungskonten prüfen.

Zuwendungen sind steuerlich absetzbar und werden auf lange Sicht positive Folgen haben. Stifter hinterlassen Spuren auf Dauer. So kann die Arbeit in Kirchen- und Kapellengemeinde, deren Finanzierung immer schwieriger wird, durch Stiftungserträge unterstützt und auch akzentuiert werden. Die Beschreibung der Aufgaben der Stiftung ermöglicht ein breites Spektrum. Bald werden an dieser Stelle nähere Informationen veröffentlicht werden.

Zustiftungen von mindestens 25.000 € können den Stifternamen tragen und zugleich kann im Rahmen der Stiftungsaufgaben eine besondere Zweckbindung bestimmt werden.