Entwurf: Renate Niedenthal

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Um die immer schwieriger werdende Finanzierung der anspruchsvollen Arbeit in unserer Kirchen- und Kapellen­gemeinde langfristig zu unterstützen, hat der Kirchenvor­stand am 11. April 2013 die Stiftung der Ev.-luth. St. Johannis-Kirchengemeinde Hannover - Bemerode gegründet (siehe Satzung der Stiftung). Ausgehend von einem vor allem aus Grundstücksverkäufen gelegten Grundstock von 25.000 Euro, bemüht sich deren Kuratorium zunächst um die Erhöhung des Stiftungsvermögens.

Warum soll ich zustiften?

Wir sind Ihnen dankbar, dass Sie durch Spenden und Kol­lek­ten bereits kurzfristige Projekte unterstützen, sich viel­leicht durch Ihren Einsatz für Fördervereine oder die Johannis­bitte auch schon an mittelfristigen Projekten be­tei­ligen. Nun können Sie auch langfristig Spuren in der Gemeinde hinterlassen: Werden Sie Zustifter! Was Sie der Stiftung überlassen, bleibt langfristig erhalten, denn: Stiftun­gen dürfen nur die Kapital-Erträge aus ihrem Vermögen für ihre Aufgaben verwenden.

Übrigens: Zustiftungen von mindestens 25.000 Euro kön­nen Ihren Namen tragen, Sie können zugleich (im Rah­men der Stiftungsaufgaben) eine besondere Zweckbindung be­stimmen! Alle Zuwendungen sind selbstverständlich steuerlich absetzbar.

Was macht die Stiftung mit meinem Geld?

Die Aufgaben der Stiftung sind breit gefächert. Satzungsgemäß soll die St. Johannis-Stiftung Bemerode – unter Beteiligung der Gemeindeglieder sowie nicht kirchlich ge­bundener Bewohner mit Interesse an christlicher Arbeit – das Gemeindeleben fördern und im christlichen Sinn in die Gesellschaft hineinwirken.

Erträge aus dem Vermögen können eingesetzt werden für:

  • diakonische Aufgaben,
  • Gemeindearbeit mit Senioren, Kindern, Jugendlichen und Chören,
  • Gemeindefeste und -freizeiten, Projekte, Ausstellungen, Konzerte,
  • Personalkosten oder
  • Bauarbeiten, Sanierung und Gestaltung von Gebäuden und Anlagen.

Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Erträge. Für Sie eine sichere Sache, denn: Es wird dabei vom Kirchenvorstand, bei wesentlichen Beschlüssen von der Landeskirche, überwacht.

Wie werde ich Zustifter?

Zustiften ist ganz einfach. Sie können den Kapitalstock der Stiftung erhöhen durch

  • Zahlung eines selbst gewählten Geldbetrags,
  • eine testamentarische Verfügung, z. B. ein Vermächtnis,
  • eine Sachzuwendung, z. B. eine Immobilie.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Vorsitzender des Stiftungskuratoriums