Am 10. Dezember 2023 wurden die Wählerverzeichnisse geschlossen und können danach nicht mehr aktualisiert werden.
Dieser Punkt kann leider zur Folge haben, dass Menschen, die nach dem 10. Dezember 2023 versterben, noch Wahlunterlagen zugesandt bekommen.
Angehörige werden sich möglicherweise fragen, wie es möglich sein kann, dass der Tod des nahestehenden Menschen „übersehen wird“ – gerade dann, wenn er kirchlich bestattet worden ist?
Der Grund dafür ist, dass die Adressdaten aller zwei Millionen Wahlberechtigten in unserer Landeskirche für den zentralen und personalisierten Versand der Unterlagen für alle drei Wahlmöglichkeiten (Online-, Brief- und Urnenwahl) gesammelt, aufbereitet und zusammengeführt werden müssen. Das braucht diesen zeitlichen Vorlauf.
Wir bitten um Ihr Verständnis!